Grünes Licht für die Medenrunde 2020

Der Hessische Tennisverband informiert über die aktuelle Lage mit folgendem Wortlaut:

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.

Auch Dusch- und Waschräume können unter Beach­tung der Empfehlun­gen des Robert Koch­Instituts für Hygiene genutzt werden. Sam­melumkleiden dürfen von höchstens einer Per­son je angefangener 5 Quadratmeter Grund­fläche genutzt wer­den, soweit keine fes­te Trennvorrichtungen angebracht sind.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind.

Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start der Medenrunde in Hessen nichts mehr im Weg. 

Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV

13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)

vorübergehende Änderung der WO

In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstützen.

https://www.htv-tennis.de/wettspielbetrieb-erlaubt.php

In diesem Sinne wünschen wir allen Mitgliedern eine erfolgreiche und spaßige Saison 2020.

Bleiben Sie gesund! 🙂